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Allgemeine Haftpflichtversicherung (AH)

Die Allgemeine Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Person erwachsen können. Dies sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- und / oder Sachschaden zurück zu führen sind. Der Versicherer gewährt Deckung für die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab.

Feuerversicherung (Feuer)

Die Feuerversicherung deckt Schäden an den versicherten Sachen durch Brand (direkter) Blitzschlag und Explosion. In der Regel wird die Versicherung zum Neuwert / Wiederbeschaffungswert abgeschlossen, wobei die so genannten Nebenkosten (Aufräum-, Abbruch-, De- und Remontage-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten, sowie Kosten bei Anfall von Sonderabfall) und indirekte Blitzschlagschäden extra beantragt werden müssen.

Feuer – Betriebsunterbrechungversicherung (Feuer – BU)

Die Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Vermögensschäden (Unterbrechungsschäden) durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes wegen eines in der Feuerversicherung gedeckten Sachschadens. Entschädigt werden sämtliche Fixkosten plus Gewinn.

Einbruchdiebstahlversicherung (ED)

Die Einbruchdiebstahlversicherung deckt Schäden durch vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl, sowie dessen unvermeidliche Folgen, wobei Vandalismusschäden, sowie die Beraubung oder Botenberaubung mitversichert werden.

Leitungswasserschadenversicherung (LW)

Die Leitungswasserschadenversicherung deckt Schäden an den versicherten Sachen (z. B. Gebäude und / oder Inhalt durch das Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen. Schäden durch Korrosion, Dichtung und Verstopfung, sowie die Rohrsysteme am Versicherungsgrundstück, Schwimmbecken aller Art sind eigens zu beantragen.

Sturmschadenversicherung (Sturm)

Die Sturmschadenversicherung deckt Schäden an den versicherten Sachen durch Hagel-, Schneedruck-, Felssturz-, Steinschlag- und Erdrutschschäden. Unter Sturm wird ein Wind mit mehr als 60 km/h verstanden. Die Katastrophendeckung (z. B. Überschwemmung) ist in der Regel eigens zu beantragen.

Haushaltversicherung

Die Haushaltversicherung ist eine Sachinbegriffsversicherung und deckt einerseits Schäden am Wohnungsinhalt und andererseits Schadenersatzansprüche aus der Tätigkeit als Privatperson. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, gedeckt. Die Voraussetzung ist ein Schadenersatzanspruch (Haftung) im Sinne des ABGB.

Versicherung von Elektroanlagen und Geräten
EDVA (Elektronische Datenverarbeitungsanlagen) und E – Geräte

Die EDVA / E – Geräteversicherung deckt Schäden aus Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Material- und Herstellungsfehlern, mechanisch von Außen auf die Geräte einwirkende Gewalt und unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie. Darüber hinaus können sämtliche Elementarereignisse sowie Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und Glasbruch mitgedeckt werden.
Im Rahmen der E – Geräte Versicherung können sämtliche elektrischen, sowie elektronische Geräte (Computer), versichert werden. Bei der EDVA – Versicherung werden ausschließlich Computer einschließlich Zubehör aller Art versichert werden.

Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, wobei der Versicherer die dabei entstehenden Kosten trägt. Die verschiedensten Bausteine werden einzeln oder in Kombination angeboten. Beispiele hierfür sind KFZ – RS (mit oder ohne KFZ – Vertrags- bzw. KFZ – Lenker RS), Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs RS, Schadenersatz- und Strafrechtschutz (für den Privat- und Berufsbereich) etc.

Bündelversicherung

Im Rahmen von Bündelversicherungen werden rechtlich selbstständige Versicherungssparten in einem Vertrag zusammengeschlossen, so dass in der Regel nur eine Polizzennummer vergeben wird und eine Prämienzahlung zu allen versicherten Sparten erfolgt. Überdies werden Zusatzdeckungen (wie z. B. indirekter Blitz, Grundstückinfrastruktur etc.) standardmäßig angeboten. Je nach Versicherungsunternehmen könnten folgende Sparten eingebündelt werden:

  • Betriebsbündel:
    Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glas, Einbruchdiebstahl, Allgemeine Haftpflicht, Rechtschutz, EDVA
  • Privatbündel:
    Haushalt, Unfall und Rechtschutzversicherung, EDVA
  • Eigenheimbündel:
    Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haus- und Grundstückshaftpflicht, Haustechnik, Haushalt, Unfall, Rechtschutz, EDVA
  • Gebäudebündel:
    Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glas, Haus- und Grundstückshaftpflicht, Haustechnik