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Allgemeine Haftpflichtversicherung (AH)
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzverpflichtungen,
die dem Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Person erwachsen
können. Dies sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,
die auf einen versicherten Personen- und / oder Sachschaden zurück
zu führen sind. Der Versicherer gewährt Deckung für
die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche und
wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab.
Feuerversicherung (Feuer)
Die Feuerversicherung deckt Schäden an den versicherten Sachen
durch Brand (direkter) Blitzschlag und Explosion. In der Regel wird
die Versicherung zum Neuwert / Wiederbeschaffungswert abgeschlossen,
wobei die so genannten Nebenkosten (Aufräum-, Abbruch-, De-
und Remontage-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten, sowie
Kosten bei Anfall von Sonderabfall) und indirekte Blitzschlagschäden
extra beantragt werden müssen.
Feuer – Betriebsunterbrechungversicherung (Feuer
– BU)
Die Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Vermögensschäden
(Unterbrechungsschäden) durch eine gänzliche oder teilweise
Unterbrechung des versicherten Betriebes wegen eines in der Feuerversicherung
gedeckten Sachschadens. Entschädigt werden sämtliche Fixkosten
plus Gewinn.
Einbruchdiebstahlversicherung (ED)
Die Einbruchdiebstahlversicherung deckt Schäden durch vollbrachten
oder versuchten Einbruchdiebstahl, sowie dessen unvermeidliche Folgen,
wobei Vandalismusschäden, sowie die Beraubung oder Botenberaubung
mitversichert werden.
Leitungswasserschadenversicherung (LW)
Die Leitungswasserschadenversicherung deckt Schäden an den
versicherten Sachen (z. B. Gebäude und / oder Inhalt durch
das Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen
oder angeschlossenen Einrichtungen. Schäden durch Korrosion,
Dichtung und Verstopfung, sowie die Rohrsysteme am Versicherungsgrundstück,
Schwimmbecken aller Art sind eigens zu beantragen.
Sturmschadenversicherung (Sturm)
Die Sturmschadenversicherung deckt Schäden an den versicherten
Sachen durch Hagel-, Schneedruck-, Felssturz-, Steinschlag- und
Erdrutschschäden. Unter Sturm wird ein Wind mit mehr als 60
km/h verstanden. Die Katastrophendeckung (z. B. Überschwemmung)
ist in der Regel eigens zu beantragen.
Haushaltversicherung
Die Haushaltversicherung ist eine Sachinbegriffsversicherung und
deckt einerseits Schäden am Wohnungsinhalt und andererseits
Schadenersatzansprüche aus der Tätigkeit als Privatperson.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach-
und Vermögensschäden, welche auf einen Personen- oder
Sachschaden zurückzuführen sind, gedeckt. Die Voraussetzung
ist ein Schadenersatzanspruch (Haftung) im Sinne des ABGB.
Versicherung von Elektroanlagen und Geräten
EDVA (Elektronische Datenverarbeitungsanlagen) und E – Geräte
Die EDVA / E – Geräteversicherung deckt Schäden
aus Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder
Böswilligkeit, Material- und Herstellungsfehlern, mechanisch
von Außen auf die Geräte einwirkende Gewalt und unmittelbare
Wirkung der elektrischen Energie. Darüber hinaus können
sämtliche Elementarereignisse sowie Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl
und Glasbruch mitgedeckt werden.
Im Rahmen der E – Geräte Versicherung können sämtliche
elektrischen, sowie elektronische Geräte (Computer), versichert
werden. Bei der EDVA – Versicherung werden ausschließlich
Computer einschließlich Zubehör aller Art versichert
werden.
Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, wobei der Versicherer
die dabei entstehenden Kosten trägt. Die verschiedensten Bausteine
werden einzeln oder in Kombination angeboten. Beispiele hierfür
sind KFZ – RS (mit oder ohne KFZ – Vertrags- bzw. KFZ
– Lenker RS), Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs RS,
Schadenersatz- und Strafrechtschutz (für den Privat- und Berufsbereich)
etc.
Bündelversicherung
Im Rahmen von Bündelversicherungen werden rechtlich selbstständige
Versicherungssparten in einem Vertrag zusammengeschlossen, so dass
in der Regel nur eine Polizzennummer vergeben wird und eine Prämienzahlung
zu allen versicherten Sparten erfolgt. Überdies werden Zusatzdeckungen
(wie z. B. indirekter Blitz, Grundstückinfrastruktur etc.)
standardmäßig angeboten. Je nach Versicherungsunternehmen
könnten folgende Sparten eingebündelt werden:
- Betriebsbündel:
Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glas, Einbruchdiebstahl, Allgemeine
Haftpflicht, Rechtschutz, EDVA
- Privatbündel:
Haushalt, Unfall und Rechtschutzversicherung, EDVA
- Eigenheimbündel:
Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haus- und Grundstückshaftpflicht,
Haustechnik, Haushalt, Unfall, Rechtschutz, EDVA
- Gebäudebündel:
Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glas, Haus- und Grundstückshaftpflicht,
Haustechnik
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